AGB
1. Mietzeiten & Leistungsumfang
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Halbtagsbuchung: bis zu 5 Stunden innerhalb des Zeitrahmens von 7:00-22:00 Uhr (z. B. 7-12 Uhr oder 8-13 Uhr)
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Ganztagsbuchung: bis zu 10 Stunden innerhalb des Zeitrahmens von 7:00–22:00Uhr (z. B. 7–17 Uhr oder 8–18 Uhr).
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Verlängerungen sind nur nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
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Im Mietpreis enthalten sind die vereinbarten Räume, deren Grundausstattung sowie die Nutzung der Sanitäranlagen.
2. Zahlungsbedingungen
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Bei Buchung sind50 % der Raummiete als Anzahlung fällig.
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Der Restbetrag ist spätestens7 Tage vor Seminarbeginn zu überweisen.
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Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung verbindlich.
3. Stornobedingungen
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Bis 45 Tage vor Seminarbeginn: kostenfrei.
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44–30 Tage vor Seminarbeginn: 50 % der Raummiete als Stornogebühr.
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29–15 Tage vor Seminarbeginn: 70 % der Raummiete als Stornogebühr.
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Ab 14 Tage vor Seminarbeginn: 100 % der Raummiete als Stornogebühr.
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Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet.
4. Umbuchungen
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Bis 15 Tage vor Seminarbeginn kann die Veranstaltung einmalig auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden.
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Danach gilt eine Umbuchung als Stornierung.
5. Stornierung durch den Vermieter
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Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Unbenutzbarkeit der Räume, behördliche Auflagen) die Buchung zu stornieren.
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Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
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Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
6. Haftung & Sorgfaltspflicht
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Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Diebstähle, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Teilnehmer oder beauftragte Dritte entstehen.
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Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und deren Einrichtung sorgsam zu behandeln.
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Eine Event-Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Der Vermieter kann diese im Einzelfall zur Bedingung machen.
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Eine Untervermietung oder Weitergabe der Räume an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet.
7. Nutzung & Hausordnung
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Der Mieter verpflichtet sich, die Räume sowie die Einrichtung sorgsam zu behandeln.
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Die geltende Hausordnung ist einzuhalten.
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Der Mieter sorgt dafür, dass die vereinbarten Zeitfenster eingehalten werden; ein Überschreiten führt zu Nachverrechnung.
8. Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
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Gerichtsstand ist St. Pölten, Österreich.
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Es gilt österreichisches Recht.